Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Tarif

An dieser Stelle haben wir Fragen, die immer wieder an unsere Mitarbeiter herangetragen werden, exemplarisch beantwortet. Ihre Vorschläge für weitere Fragen nehmen wir natürlich gerne auf. Einfach per email an info@kvs.de. Die häufigsten Fragen zu unserem Verkehrsangebot finden Sie unter dem Menüpunkt "Fahrplan". 

 

Wann ist es sinnvoller eine Tageskarte zu lösen als einen Einzelfahrschein?

 

Ein saarVV-Einzelfahrschein gilt immer nur für eine Fahrtrichtung, mit Umsteigen - aber ohne Fahrtunterbrechung. Für die Rückfahrt muß dann ein weiterer Einzelfahrschein gelöst werden. Mit einer saarVV-Einzeltageskarte kann man - am Ausstellungstag - auf der gewählten Strecke so oft fahren, wie man möchte. Man kann sie sogar an Andere weitergeben. 

In der Regel ist der Preis für eine Einzeltageskarte in allen Wabenbereichen etwas höher als der Preis für eine Hin- und eine Rückfahrt mit einem Einzelfahrschein. Die Tageskarte bietet jedoch den Vorteil, dass man seine Fahrt auch unterbrechen kann. So richtig lohnt sie sich natürlich, wenn man an einem Tag mehr als 2 mal auf einer bestimmten Strecke unterwegs ist.

 

Kann man durchgehende Fahrscheine lösen, wenn man anschließend mit der Bahn weiterfahren muss?

 

Ja, man kann. Mit einem Fahrschein des saarVV. Das komplette Tarifangebot des saarVV gilt bei allen saarländischen Nahverkehrsunternehmen. Wenn Sie zu Hause - an Ihrer Haltestelle - losfahren, können Sie beim Fahrer einen Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zu jedem beliebigen Ziel im Saarland lösen. Jedes Unternehmen, auf das Sie umsteigen, wird diesen Fahrschein anerkennen.

 

 

Wie weit kann man mit dem Superticket fahren?

 

Das Superticket ist kein saarVV-Angebot sondern ein Haustarifangebot der KVS GmbH. Es gilt nur in den Bussen auf den Linien der KVS GmbH.

 

Bis wann gelten Wochen- und Monatskarten?

 

Die Wochenkarten des saarVV gelten in der aufgedruckten Kalenderwoche von Montags, Betriebsbeginn, bis zum darauffolgenden Montag, 12 Uhr. Ist dieser Montag ein Feiertag, verlängert sich die Gültigkeitsdauer bis 12 Uhr am Dienstag.

Monatskarten gelten vom 1. Tag im aufgedruckten Monat bis 12 Uhr am 1. Tag des Folgemonates. Auch hier gilt: Ist dieser Tag ein Feiertag, verlängert sich die Gültigkeit noch einen Tag.

 

Diese Regelung gilt für die Monatskarten des saarVV und für das allgemeine Superticket der KVS GmbH. Das Schüler-Superticket gilt dagegen nur bis zum Monatsletzten.

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